HAUSORDNUNG
Die WONNILAND Hausordnung dient deiner Sicherheit sowie einem entspannten, wonnigen Aufenthalt.
Es gelten die ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vielen Dank für die Einhaltung!
Dein WONNILAND Team
§1 Allgemeines
- Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unserem WONNILAND Prospekt zu entnehmen.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen im WONNILAND dürfen nur entsprechend ihrerZweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen. Für solche Verletzungen übernimmt das WONNILAND keine Haftung.
- Filmen und fotografieren ist im WONNILAND erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch das WONNILAND Team.
- Die Benutzung der Fluchttüren an der Fensterfront des WONNILANDs ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten. Eltern haften für ihre Kinder.
§2 Keine Aufsichtspflicht / Betreuung
- Die Aufsichts- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das siebte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Haftungsfreistellungsformular wurde von einer/m erwachsenen Sorgeberechtigten unterschrieben.
- Das WONNILAND Team übernimmt in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
- Dies gilt auch dann, wenn das WONNILAND Team eine Sonderaktion für Kinder durchführt.
- Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird, wird damit eine Aufsichts- und Betreuungspflicht nicht begründet.
§3 Benutzung der Spielgeräte – keine Saltos!
- Sämtliche Spielgeräte werden vom WONNILAND regelmäßig geprüft und gewartet.
- Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten. Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Gäste im WONNILAND. Die Begleitpersonen sind angehalten, den Kindern die Benutzung der Spielgeräte zu erläutern und auf Einhaltung der Hinweise zu achten.
- Bei den aufblasbaren Spielgeräten (z. B. Hüpfburg) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen! Saltos sind lebensgefährlich und damit untersagt. Erwachsene dürfen auf den aufblasbaren Spielgeräten aufgrund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kindern spielen.
- An jeglichen Netzen im WONNILAND (z. B. Trampolin, Kleinkindbereich und Klettergerüst) darf nicht hochgeklettert werden.
- Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person (max. 80 kg) pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Es ist nicht erlaubt, von Sprungtuch zu Sprungtuch zu springen. Jegliche losen Gegenstände sind vorab abzulegen. Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
- Im Allgemeinen gilt für jegliche Rutschen, diese nicht entgegen der Rutschrichtung zu beklettern, auf den Knien zu rutschen, auf dem Bauch oder mit dem Kopf voraus zu rutschen.
- Die Gokarts und Bumper Cars dürfen von maximal 2 Kindern besetzt werden. Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Das Laufen auf der Fahrbahn und das Anschieben der Cars bei laufendem Motor sind streng untersagt.
- Der gekennzeichnete Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder im Alter von 0 bis 3 Jahren bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom WONNILAND Team aus dem Bereich verwiesen werden.
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein mitgebrachtes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
§4 Unfallmeldung
Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich einem Mitarbeiter bzw. dem WONNILAND zu melden und werden schriftlich dokumentiert.
§5 Bekleidung
- Aus Hygienegründen müssen auf Teppichböden Socken, am besten mit rutschhemmender Sohle, oder auch Gymnastikschuhe getragen werden.
- Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da diese zu Verletzungen führen oder die Bereiche der Spielgeräte beschädigen können.
- Bitte Anhänger, Ketten sowie jegliche Ohrringe ablegen und keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen.
§6 Speisen und Getränke, Alkohol, Rauchen
- Unser Alpen-Bistro bietet ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet (außer Speisen und Getränke für Gäste mit Allergien und Babynahrung).
- Im WONNILAND gilt Kaugummiverbot.
- Speisen und Getränke sind nur im Alpen-Bistro gestattet. Eine Mitnahme von Bechern, Glas, Besteck oder Porzellan in den Spielbereich ist streng untersagt.
- Das Rauchen ist in der gesamten Anlage streng verboten und nur vor dem WONNEMAR Haupteingang erlaubt, soweit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.
- Das Mitführen, der Konsum sowie die Abgabe von Cannabis oder mit Cannabis im Sinne des Cannabisgesetzes (CanG) vermischten Produkten sind auf dem gesamten Gelände des WONNILANDs einschließlich der Außenbereiche verboten.
- Alkoholisierte Gäste werden aus dem WONNILAND verwiesen.
§7 Verhalten und Beschädigungen
- Rüpelhaftes Benehmen, Belästigungen und die Verletzung anderer Kinder werden nicht toleriert. Dem WONNILAND Team ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall ein Spielverbot zu erteilen.
- In besonders gravierenden Fällen des Verstoßes gegen die Hausordnung behält sich das WONNILAND Team vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Die Aufsichtspflichtigen sind verpflichtet, ihre Kinder von mutwilligen Beschädigungen und Zerstörungen abzuhalten.
§8 Kapazitätsgrenze / Zutritt und Einlass
- Sollten alle Sitzplätze besetzt und auch die Kapazität auf der Spielfläche ausgelastet sein, so behält sich das WONNILAND vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus Gründen des Brandschutzes. Wartezeiten sind nicht ausgeschlossen. Der Eintritt in das WONNILAND sowie in das Alpen-Bistro ist zeitlich begrenzt. Nach Ablauf der gebuchten Zeit wird der nächsthöhere Tarif berechnet.
- Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist abzusehen, dass alle Sitzplätze besetzt sein werden, werden wir versuchen, dich vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
- Du erhältst beim Einlass an der WONNILAND und an der WONNEMAR Rezeption ein Armband, mit dem du bargeldlos Speisen und Getränke im Alpen-Bistro aufbuchen kannst und beim Verlassen des WONNILANDs an der Rezeption bezahlst.
§9 Garderobe / Fundsachen
- Für einen Besuch im WONNILAND stehen Garderoben und Schuhregale zur Verfügung. Das WONNILAND übernimmt für den Inhalt keine Haftung. Es wird ausdrücklich empfohlen, Wertgegenstände bei sich zu tragen.
- Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt bzw. zum örtlichen Fundbüro gebracht.
§10 Keinen Zutritt haben
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen verspätete Familienmitglieder). Ausgenommen davon sind explizite Angebote für Erwachsene.
- Personen mit WONNILAND-Verbot.
- Personen, deren Zustand gegen die Hausordnung verstößt (z. B. stark alkoholisiert oder unter Drogen).
- Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Wir weisen hiermit auf die allgemein geltenden Hygieneregeln hin.
Fühlst du dich krank und weist Krankheitssymptome auf, bitten wir dich, zu Hause zu bleiben.
Dein WONNILAND Team